GOETHE-GESELLSCHAFT ESSEN e.V. (gegründet 1920)

Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V

Die Goethe-Gesellschaft Essen e.V. hat zur Zeit ca. 120 Mitglieder und wirbt nachdrücklich um neue Interessenten und Mitglieder. Zu den Veranstaltungen sind Gäste stets herzlich willkommen – auch der regelmäßige Besuch unserer Veranstaltungen zwingt nicht zur Mitgliedschaft. Der Mitgliedbeitrag beträgt laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.3.2019 für Einzelmitglieder 40,00 Euro, für Paare 60,00 Euro für das laufende Kalenderjahr. Spenden darüber hinaus sind herzlich willkommen. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind in voller Höhe steuerlich absetzbar.

Dem geschäftsführenden Vorstand der Goethe-Gesellschaft Essen e.V. gehören folgende Personen an:

Vorstand
Dr. Bertold Heizmann
(1. Vorsitzender)
Tel.: 01702812133
bert.heizmann@gmx.de
Renate Schulte
(2. Vorsitzende)
Tel.: 0201-8159830
renateschulte.gmx.net
Klaus-Wilhelm Klein
(Schatzmeister)
Tel.: 0172-2603481
kleinkw@arcor.de
Ute Schwarz-Heizmann
(Schriftführerin)
Tel.: 0151-70819026
bert.heizmann@gmx.de


Prof. Dr. Klaus Hufeland (Ehrenvorsitzender) †
Dr. Hans-Joachim Gaffron (Beisitzer)
Peter Koscholke (Beisitzer)
Jürgen Santori (Beisitzer)

Adresse der Geschäftsstelle:

Goethe-Gesellschaft Essen e.V.
Dr. Bertold Heizmann
Gewalterberg 35
45277 Essen

Kontakt per email: bert.heizmann@gmx.de
Kontakt per Telefon: 0170-2812133


Archiv
Laubenweg 11, 45149 Essen-Margarethenhöhe.
Öffnungszeiten n. V.

Satzung des Vereins Goethe-Gesellschaft Essen e.V.
 
§ 1 Name, Sitz
 
Die Goethe-Gesellschaft Essen e.V. ist eine Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar. Sie hat ihren Sitz in Essen und und ist im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Zweck
 
Die Goethe-Gesellschaft will vielen Menschen die Werke Goethes, ihre weltliterarische Bedeutung und die neuzeitlichen Bemühungen um das Goethebild in Forschung und künstlerischer Auseinandersetzung vermitteln. Diesem Zweck dienen regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Veranstaltungen zur Pflege der wissenschaftlichen Goethe-Forschung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und förderungswürdige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft
 
Mitglied der Goethe-Gesellschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt und voll geschäftsfähig ist. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dieser entscheidet über den Antrag. Aufnahme bzw. Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
 
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
 
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung  an den Vorstand. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres zulässig.
 
§ 5 Mitgliedsbeitrag
 
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten.
 
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind : Der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
 
§ 7 Der Vorstand
 
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorstand kann um weitere Vorstandsmitglieder (Beisitzer) erweitert werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein.
 
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Amtszeit noch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Wiederwahl ist zulässig.
 
§ 8 Mitgliederversammlung
 
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Goethe-Gesellschaft Essen e.V. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Halbjahr des Kalenderjahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es für erforderlich erachtet oder 10 % der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe bei dem Vorstand beantragen.
Die Versammlung ist durch ein Vorstandsmitglied schriftlich unter Einhaltung einer Ladefrist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Versammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit von einem weiteren Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so wählt die Versammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.

Der Leiter der Versammlung bestimmt einen Protokollführer. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Nicht erschienene Mitglieder können ihr Stimmrecht  durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen. Soweit nicht Anderes bestimmt ist, entscheidet bei Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bei Satzungsänderungen oder der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung vorzulegen. Die Versammlung hat die Entlastung des Vorstands zu beschließen. Über die Mitgliederversammlung und die in ihr getroffenen Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 
§ 9 Rechnungsprüfer
 
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, denen die jährliche Prüfung der Kasse und der Konten obliegt. Sie haben hierüber einen Bericht anzufertigen.
 
§ 10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Der Vorstand führt die Liquidation durch. Bei Auflösung der Goethe-Gesellschaft Essen e.V. oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an eine durch den Vorstand zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechtes zwecks Verwendung zur Förderung von Literatur und Kunst.
 
§ 11
 
Diese Satzung tritt mit Beschluss und Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung vom 03.02.2010  in Kraft.